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Support

Haben Sie eine Frage oder ein Problem? Wir sind gerne für Sie da! 

Damit Sie schnell fündig werden, haben wir unsere FAQs nach Zielgruppen gegliedert: 

Für Mieter:innen   Für Eigentümer:innen   Für Installationspartner   Für Immobilienverwalter:innen

 

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  • Support-Anfragen via support@smartenergylink.ch werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir Ihr Problem fertig bearbeitet haben.

  • Um den Prozess zu beschleunigen, nennen Sie bitte Strasse, Hausnummer und Ort im Betreff (z.B. Solarstrasse 1, Sonnendorf).

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Ihr Rückmeldung ist für uns von grossem Wert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir unser Produkt noch besser machen und einen noch nachhaltigeren Beitrag zur Energiewende leisten. 💚

 

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Sie erreichen uns in dringenden Fällen an Werktagen von 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr auf unserem Support-Telefon:

Die Grundlage unserer Support- und Garantieleistungen für Ihr SEL-Produkt sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) beschrieben.

 

Häufig gestellte Kundenfragen und Antworten

 

Für Mieter:innen

Was ist mit Eigenverbrauch gemeint?

Eigenverbrauch bedeutet, den im Gebäude produzierten Solarstrom zeitgleich am gleichen Ort zu nutzen. Dieser Strom ist günstiger als der Netzstrom und je höher sein Anteil am gesamten Stromverbrauch ist, desto tiefer werden die Stromkosten für die Bewohner:innen des Gebäudes.

Was ist ein ZEV?

ZEV bedeutet Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Dieses Modell gibt es in der Schweiz seit dem 1. Januar 2018. Es ist in der Energieverordnung (EnV) geregelt und ermöglicht die optimale Nutzung von selbst produziertem Solarstrom.

Wie profitiere ich als Mieter:in von einem ZEV?

Solarstrom ist günstiger als Netzstrom. Dank den ZEV-Regelungen tritt Ihre Gemeinschaft zudem am Markt als eine grosse Partei auf statt als mehrere kleine Einzelparteien. Insbesondere die Bewohner:innen grösserer Überbauungen profitieren deshalb auch beim zusätzlich benötigten Netzstrom vom günstigeren Grosskunden-Tarif. Ebenfalls wichtig: Sie gehen als Energiepionier:in mit einer umweltfreundlichen Lösung voraus, die den neuen Standard für die Stromversorgung von Gebäuden setzt.

Läuft beim Abrechnen alles fair?

Auf jeden Fall. Die Abrechnung ist im Artikel 16 der Energieverordnung (EnV) und in Ihrem Vertrag mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch detailliert geregelt. Der Strom für gemeinsam genutzte Räume und die Gebäudebeleuchtung wird gemäss vereinbartem Verteilschlüssel sachgerecht verteilt. Wir von Smart Energy Link steuern die Eigenverbrauchs-Energielösung und garantieren die genaue Messung. Zudem bieten wir der Verwaltung mit unserem Kundenportal eine einfache, transparente und vertrauenswürdige Abrechnungslösung.

Wie kann ich als Mieter:in meinen Stromverbrauch einsehen?

Smart Energy Link stellt Ihnen ein Kundenportal zur Verfügung, womit Sie Ihren Stromverbrauch jederzeit und in Echtzeit einsehen und überwachen können. Das Wissen über den eigenen Stromverbrauch ermöglicht es Ihnen, zusätzlich Einfluss auf Ihre Stromkosten zu nehmen. Neben dem aktuellen Verbrauch ist auch der Verbrauch der letzten Tage, Monate und Jahre ersichtlich. Die Zugangsdaten bzw. ein Registrationslink erhalten Sie von SEL per E-Mail.  Hier geht's zum Login.

Welche Risiken gehe ich ein?

Mieter:innen sind in der Energieverordnung (EnV) vor Mehrkosten bestens geschützt und profitieren von tieferen Strompreisen. Investoren:innen amortisieren ihre Investition in wenigen Jahren.

Kann ich aus dem Zusammenschluss austreten?

Sollten Sie durch den Zusammenschluss nicht ausreichend versorgt werden oder Ihr Strom nicht nach Vorgabe abgerechnet werden, haben Sie das Recht auszutreten.

Muss ich Umweltschützer:in sein, um das gut zu finden?

Falls Sie das sind, lieben Sie die ZEV-Lösung ganz besonders. Freuen kann sich aber jedes ZEV-Mitglied, weil sich diese Form der Stromversorgung rechnet. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch reduziert die Energiekosten eines Gebäudes und dient somit vorwiegend den Bewohner*innen. Mit dem ZEV-Modell sind Eigenverbrauchs-Energielösungen aber auch für Investor*innen ein Business-Case. Zudem macht es Spass, progressive Technologie und die eigene erneuerbare Stromversorgung zu nutzen.

 

Für Eigentümer:innen

Wieso ist ein ZEV für mein Projekt sinnvoll?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt Ihnen – im sich schnell verändernden Umfeld der Energiewende – die nötige Investitionssicherheit für Ihre Photovoltaik-Investition: Je höher Ihr Solarstromabsatz im ZEV (Eigenverbrauchsgrad), desto kleiner ist Ihr Risiko, Verluste durch niedrige Rückliefertarife Ihres Energieversorgers zu machen.

Welche neuen Möglichkeiten bietet ein virtueller ZEV?

Mit dem neuen Stromgesetz erfährt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ein Upgrade: neu ist es möglich, dass ein ZEV mehrere Messpunkte gegenüber dem Stromnetz haben darf. Für die Stromflüsse zwischen den ZEV-Messpunkten dürfen Anschlussleitungen benutzt werden. Der Gesamtmesspunkt für den ZEV wird als virtueller Zähler berechnet, weshalb solche ZEV auch als virtuelle ZEV (vZEV) bezeichnet werden. Dies bedeutet konkret folgende Vorteile: 

  • Geringere Investitionen: ZEVs in bestehenden Mehrfamilienhäusern lassen sich einfacher und günstiger umsetzen.
  • Mehr Flexibilität: Auch Nachbarn in Einfamilienhaussiedlungen können nun gemeinsam einen ZEV gründen.

Benötige ich als Eigentümer:in die Zustimmung der Mieter:innen oder Stockwerkeigentümer:innen bei der Einführung eines ZEV?

Ja, die Mieter:innen müssen einem ZEV zustimmen oder ihn nicht ablehnen. Der ZEV bedeutet eine Vertragsänderung in Bezug auf die (Strom-)Nebenkosten. Die Zustimmung kann direkt durch die Unterschrift der Mietenden erfolgen (Opt-in) oder aufgrund stillschweigender Kenntnisnahme einer Formular Anzeige (Opt-out).

Mietverhältnis: Der ZEV kann direkt im Mietvertrag, mit einem Nachtrag oder einem Zusatz, geregelt werden. 

Stockwerkeigentum: Es ist eine Ergänzung des bestehenden Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft nötig. 

Wer erhält wie viel Solarstrom?

Der verfügbare Solarstrom wird zu gleichen Teilen verteilt. Die Verteilung erfolgt gemäss Autarkiegrad in Viertelstunden genau. Das bedeutet: Wenn der Gesamtverbrauch des ZEV während einer Viertelstunde zu 40% mit Solarstrom gedeckt wird, dann wird auch der individuelle Verbrauch eines einzelnen Verbrauchers in dieser Viertelstunde zu 40% mit Solarstrom gedeckt.

Was ist die Rendite meines ZEV?

Erlös ZEV-Solarstrom-Verkauf + Erlös Rückliefervergütung - Unterhaltskosten - Amortisation = Rendite. Von SEL erhalten Sie den Erlös aus dem ZEV-Solarstromverkauf.

Muss ich als Eigentümer:in die Rechnung des Elektrizitätswerks bezahlen?

Ja, die Rechnung des Elektrizitätswerks wird bei allen Abrechnungs-Dienstleistungsmodellen von den Eigentümern und den ZEV-Betreibern bezahlt. Die Kosten werden anschliessend auf die Verbraucher:innen verteilt und je nach Dienstleistungsmodell verrechnet.

Was nimmt SEL mir als Eigentümer:in ab?

Mit SEL haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren ZEV verwalten und abrechnen. Sie können Ihren ZEV selbst verwalten oder uns die administrative Arbeit bis und mit Rechnungsstellung und Mahnwesen überlassen. SEL bietet Ihnen hierzu drei verschiedene Service-Modelle an, zwischen denen Sie auch jederzeit wechseln können:

Self Service - wann und so oft Sie möchten

Als Hauseigentümer:in erstellen Sie die Stromabrechnung im SEL-Portal selber. Sie verwalten Ihren ZEV, tragen Mieter Mutationen nach und passen die Tarife für den Solarstrom bei Bedarf an.

 

Split Service - 1x jährlich jeweils per 31.12.

Aufgabenteilung ist hier das Motto. SEL erstellt für Sie die jährliche Abrechnung für Strom als Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Zudem berechnen wir die jährlichen Stromtarife und administrieren Mieter Mutationen für Sie.

 

Full Service - halbjährlich jeweils per 30.6. und  31.12.

SEL übernimmt für Sie alles rund um die Abrechnung der Stromkosten. Wir erstellen und verschicken in Ihrem Auftrag halbjährlich die Stromrechnung und kümmern uns um das Mahnwesen bis und mit der 2. Mahnung.

Wie werden die ZEV-Einnahmen an den/die Eigentümer:in vergütet?

Beim Self- wie auch beim Split Service werden die Stromkosten mit den Nebenkosten an die Bewohner:innen oder ZEV-Teilnehmer:innen verrechnet. Beim Full Service vergütet SEL die ZEV-Einnahmen nach vollständig erfolgtem Zahlungseingang an den/die Eigentümer:in.

Wie können Bewohner:innen ihren Verbrauch einsehen?

Smart Energy Link stellt den Bewohner:innen eine Smartphone-Anwendung (Web-App) zur Verfügung, womit sie ihren eigenen Stromverbrauch jederzeit und in Echtzeit überwachen können. Das Wissen über den eigenen Stromverbrauch ermöglicht es ihnen, zusätzlich Einfluss auf ihre Stromkosten zu nehmen. Neben dem aktuellen Verbrauch ist auch der Verbrauch der letzten Tage, Monate und sogar Jahre ersichtlich. Diese privaten Informationen sind selbstverständlich geschützt und für keine anderen Bewohner:innen zugänglich.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung im Full-Service-Modell?

Die Rechnungen werden von SEL per E-Mail verschickt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch, oder wenn uns keine E-Mail Adresse zur Verfügung steht, werden die Rechnungen per Post verschickt. Dafür erheben wir einen Aufpreis von CHF 5 pro Rechnung.

An wen wird die Rückliefervergütung ausbezahlt?

Die Rückliefervergütung erfolgt normalerweise über die ZEV-Stromabrechnung des Elektrizitätswerks. Sie sind als Produzent:in frei, Ihre Überproduktion direkt zu vermarkten.

Wie werden Ladestationen für Elektroautos abgerechnet?

Für Ladestationen im ZEV gilt der gleiche Abrechnungstarif wie für Wohnungen. Die Stromkosten werden aufgeteilt in Solartarif, Netztarif und Grundgebühr direkt an den/die Verbraucher:in abgerechnet. Ist diese/r bereits ZEV-Mitglied, erhält er/sie nur eine Rechnung, auf der sowohl der Wohnungs- als auch der Ladestationszähler ersichtlich sind. Die Verbrauchsmessung erfolgt über den MID-zertifizierten Zähler der Ladestationen.

Ist die Anwendung der 80%-Regel für die Solartarifberechnung auch in der STWEG sinnvoll?

Ja, die 80%-Regel sollte auch in Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWEG) zur Solartarifberechnung angewendet werden. Damit halten Sie alle regulatorischen Vorgaben ein, falls Eigentumswohnungen vermietet werden. Zudem stellen Sie sicher, dass auch Eigentümer, die Ihre Wohnungen vermieten, in gleicher Weise am Erlös des Solarstromes teilhaben, wie Eigentümer, die Ihre Wohnungen selbst bewohnen. Der Ertrag der PV-Anlage (Erlös abzüglich Unterhalt und Erneuerung) wird einmal jährlich gemäss Wertquote an die Eigentümer vergütet. Häufig als Gutschrift in der Unterhaltskostenabrechnung. Eigentümer, die Ihre Wohnungen selbst bewohnen, haben mit diesem Modell zwar keinen günstigeren Solartarif, dafür profitieren sie von den hohen Solarstromverbräuchen von Elektroautofahrer:innen oder Bewohner:innen, die am Tag häufiger Zuhause sind.

Wer haftet für nicht bezahlte Stromrechnungen?

Der/die Eigentümer:in. SEL mahnt bis zur 2. Mahnstufe (Zahlungserinnerung per Mail nach 30 Tagen / 1. Mahnung per Mail nach 10 Tagen, 2. Mahnung per Post nach 5 Tagen). Dann wird der Ausstand an die Verwaltung resp. den/die Eigentümer:in übergeben.

Haben ZEV-Teilnehmer die Möglichkeit, wieder aus dem ZEV auszutreten?

Ja, ein Austritt ist möglich. Es muss jedoch eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein: 

  • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt
  • der/die Grundeigentümer:in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
  • der Anspruch auf Marktzugang vorhanden ist (Verbrauch grösser als 100'000 kWh/Jahr)

Mit wem und mit welchen Fristen schliesse ich den Dienstleistungsvertrag für den ZEV-Betrieb ab?

Der Dienstleistungsvertrag für die ZEV-Betriebsphase wird zwischen dem/der ZEV-Eigentümer:in (alle Grundeigentümer:innen) und SEL für jeweils 5 Jahre abgeschlossen.

 

Für Installationspartner

Kann ich bei SEL zusätzliche Hardware-Komponenten wie Smart Gateways, Stromzähler oder Ladestationen bestellen?

Ja, im SEL-Online Shop können Installationspartner zusätzlich benötigtes Material zu Vorzugskonditionen bestellen. Der Erhalt des Materials ist innerhalb von zwei Werktagen garantiert.

 

Für Immobilienverwalter:innen

Wieso benötigt SEL die Stromrechnungen von uns?

Damit SEL die Energieabrechnungen erstellen kann, werden Kopien der entsprechenden Stromrechnungen benötigt. Diese können Sie jeweils an support@smartenergylink.ch übermitteln.


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