FAQ & Support – Smart Energy Link


Support

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs):

Für Bewohnende   Für Ladestationsbenützende Für Eigentümer:innen Für Immobilienverwalter:innen Für Installationspartner  

 

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Sie erreichen uns in dringenden Fällen an Werktagen von 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr auf unserem Support-Telefon  +41 31 560 74 26

Die Grundlage unserer Support- und Garantieleistungen für Ihr SEL-Produkt sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) beschrieben.

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten

 

Für Bewohnende

Was ist mit Eigenverbrauch gemeint?

Eigenverbrauch bedeutet, den im Gebäude produzierten Solarstrom zeitgleich am gleichen Ort zu nutzen. Dieser Strom ist günstiger als der Netzstrom und je höher sein Anteil am gesamten Stromverbrauch ist, desto tiefer werden die Stromkosten für die Bewohner:innen des Gebäudes.

Was ist ein ZEV?

ZEV bedeutet Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Dieses Modell gibt es in der Schweiz seit dem 1. Januar 2018. Es ist in der Energieverordnung (EnV) geregelt und ermöglicht die optimale Nutzung von selbst produziertem Solarstrom.

Wie profitiere ich als Mieter:in von einem ZEV?

Solarstrom ist günstiger als Netzstrom. Dank den ZEV-Regelungen tritt Ihre Gemeinschaft zudem am Markt als eine grosse Partei auf statt als mehrere kleine Einzelparteien. Insbesondere die Bewohner:innen grösserer Überbauungen profitieren deshalb auch beim zusätzlich benötigten Netzstrom vom günstigeren Grosskunden-Tarif. Ebenfalls wichtig: Sie gehen als Energiepionier:in mit einer umweltfreundlichen Lösung voraus, die den neuen Standard für die Stromversorgung von Gebäuden setzt.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV, virtuellem ZEV (vZEV) und lokaler Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?

Alle drei Modelle ermöglichen die gemeinsame Nutzung von selbst produziertem Solarstrom – sie unterscheiden sich in der technischen Umsetzung und Reichweite:

Beim ZEV werden eigene Zähler pro Partei eingesetzt. Das klassische Modell für Mehrfamilienhäuser und Liegenschaften mit einer gemeinsamen Elektrohauptverteilung.

Beim vZEV bleiben die bestehenden Netzzähler. Die Verrechnung des Solarstroms erfolgt virtuell – ideal für bestehende Gebäude, bei denen eine eigene Zählerinfrastruktur zu aufwändig wäre.

Die LEG geht einen Schritt weiter: Sie erlaubt den Austausch von Solarstrom zwischen mehreren Liegenschaften innerhalb einer Gemeinde – über das öffentliche Netz. Die LEG ist in der Schweiz seit Januar 2026 möglich.

Wie kann ich als Mieter:in meinen Stromverbrauch einsehen?

Smart Energy Link stellt Ihnen ein Kundenportal zur Verfügung, womit Sie Ihren Stromverbrauch jederzeit und in Echtzeit einsehen und überwachen können. Das Wissen über den eigenen Stromverbrauch ermöglicht es Ihnen, zusätzlich Einfluss auf Ihre Stromkosten zu nehmen. Neben dem aktuellen Verbrauch ist auch der Verbrauch der letzten Tage, Monate und Jahre ersichtlich. Die Zugangsdaten bzw. ein Registrationslink erhalten Sie von SEL per E-Mail.  Hier geht's zum Login.

Läuft beim Abrechnen alles fair?

Auf jeden Fall. Die Abrechnung ist im Artikel 16 der Energieverordnung (EnV) und in Ihrem Vertrag mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch detailliert geregelt. Der Strom für gemeinsam genutzte Räume und die Gebäudebeleuchtung wird gemäss vereinbartem Verteilschlüssel sachgerecht verteilt. Wir von Smart Energy Link steuern die Eigenverbrauchs-Energielösung und garantieren die genaue Messung. Zudem bieten wir der Verwaltung mit unserem Kundenportal eine einfache, transparente und vertrauenswürdige Abrechnungslösung.

Wie berechnet sich der Netztarif im ZEV?

Der Netztarif wird nicht nach den publizierten Hoch- und Niedertarifen des Energiewerks berechnet, sondern nach den effektiven Netzstromkosten des gesamten ZEV. Die angefallenen Kosten werden durch den gesamten Netzstromverbrauch dividiert – das ergibt einen Mischtarif, der 1:1 an alle Verbrauchenden weitergegeben wird.

Bei grossen ZEV-Anlagen kann das Energiewerk zusätzlich einen Leistungstarif verrechnen. Dieser kann den Netztarif besonders in den Sommermonaten leicht erhöhen.

Unser Tipp: Nutzen Sie Strom möglichst tagsüber und bei Sonnenschein – so profitieren Sie vom günstigeren Solartarif und schonen gleichzeitig das Netz.

Gibt es bei SEL die Möglichkeit für Lastschriftverfahren?

Aktuell bietet SEL kein Lastschriftverfahren an. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugestellt und ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Gibt es bei SEL die Möglichkeit für eBill?

Aktuell bietet SEL keine eBill-Zahlung an. Die Abrechnung erhalten Sie standardmässig per E-Mail. Wir prüfen laufend, welche weiteren Zahlungsmöglichkeiten wir künftig anbieten können.

Gibt es bei SEL Akonto-Rechnungen?

Nein, SEL bietet keine Akonto-Rechnungen an.

Wir arbeiten nicht mit geschätzten Pauschalen. Ihre Abrechnung basiert immer auf Ihrem effektiven (tatsächlichen) Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum. Da der Abrechnungsturnus je nach Liegenschaft variieren kann, erhalten Sie Ihre Rechnung jeweils nach Ablauf der für Sie gültigen Periode – und zahlen somit immer genau das, was Sie auch wirklich verbraucht haben.

Welche Risiken gehe ich ein?

Mieter:innen sind in der Energieverordnung (EnV) vor Mehrkosten bestens geschützt und profitieren von tieferen Strompreisen. Investoren:innen amortisieren ihre Investition in wenigen Jahren.

Kann ich aus dem Zusammenschluss austreten?

Sollten Sie durch den Zusammenschluss nicht ausreichend versorgt werden oder Ihr Strom nicht nach Vorgabe abgerechnet werden, haben Sie das Recht auszutreten.

Muss ich Umweltschützer:in sein, um das gut zu finden?

Falls Sie das sind, lieben Sie die ZEV-Lösung ganz besonders. Freuen kann sich aber jedes ZEV-Mitglied, weil sich diese Form der Stromversorgung rechnet. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch reduziert die Energiekosten eines Gebäudes und dient somit vorwiegend den Bewohner*innen. Mit dem ZEV-Modell sind Eigenverbrauchs-Energielösungen aber auch für Investor*innen ein Business-Case. Zudem macht es Spass, progressive Technologie und die eigene erneuerbare Stromversorgung zu nutzen.

 

Für Ladestationsbenützende

Ich wohne in einer Überbauung mit PV-Anlage und möchte mein Elektroauto mit Solarstrom laden. Wie gehe ich vor?

Wenden Sie sich an Ihre Verwaltung oder Eigentümerschaft – diese ist für die Installation und Freischaltung von Ladestationen in Ihrer Liegenschaft zuständig. Ist bereits eine Ladestation vorhanden, erhalten Sie von der Verwaltung einen RFID-Tag zur Aktivierung sowie Informationen zum Ladetarif.

Gibt es noch keine Ladestation in Ihrer Überbauung, kann die Verwaltung oder Eigentümerschaft gemeinsam mit SEL eine passende Lösung planen und umsetzen. So laden Sie direkt mit dem Solarstrom vom Dach Ihrer Liegenschaft.

Was kostet mich das Laden?

Die Ladekosten werden monatlich über die ZEV-Abrechnung verrechnet – transparent und nachvollziehbar. Den genauen Tarif legt die Eigentümerschaft oder Verwaltung fest.

Wie starte ich einen Ladevorgang?

Je nach Ladestation starten Sie den Ladevorgang mit einem RFID-Tag (Ladekarte oder Schlüsselanhänger) oder über die App des Herstellers. Stecken Sie das Ladekabel an – die Station aktiviert sich automatisch sobald der RFID-Tag erkannt wird.

Was mache ich, wenn die Ladestation nicht funktioniert?

Prüfen Sie zuerst ob das Kabel korrekt eingesteckt ist und ob der RFID-Tag korrekt registriert ist. Wenn das Problem weiterhin besteht, wenden Sie sich an support@smartenergylink.ch 

Wie füge ich einen RFID Tag (Ladekarten/Schlüsselanhänger) bei Zaptec oder Easee hinzu?

Hinzufügen einer RFID/NFC-tag in der Zaptec-App:

  1. Öffnen Sie die Zaptec-App und gehen Sie unten rechts auf Konto. 
  2. Wählen Sie Zaptec-Schlüsselkarten und tippen Sie auf + Zaptec-Schlüsselkarte hinzufügen.
  3. Halten Sie Ihr Telefon zum Verbinden in die Nähe der Ladestation oder wählen Sie Ihre Ladestation aus der Liste aus.
  4. Benennen Sie ihren Chip, tippen Sie auf Weiter und halte Sie den Chip in die Nähe der Ladestation, bis Sie den Bestätigungs-Piep hören. 
  5. Ihr Schlüssel ist jetzt registriert und Sie können ihn unter Zaptec Schlüsselkarten verwalten.

Hinzufügen einer RFID/NFC-tag im Zaptec-Portal:

  1. Melden Sie sich im Zaptec-Portal auf Ihrem Desktop an.
  2. Gehen Sie zu Mein Profil, das sich oben rechts befindet.
  3. Klicken Sie auf Ladekarte hinzufügen oder das (+) Symbol.
  4. Giben Sie den Namen und den Code Ihres Chips ein (der Code ist normalerweise auf der Rückseite des Chips aufgedruckt). Wenn Sie sich über die App registrierst, wird der Code automatisch hinzugefügt, wenn Sie die Karte scannen. 
  5. Klicken Sie auf Speichern, um den Vorgang abzuschliessen.

Hinzufügen eines Easee Key (RFID-Schlüsselanhänger) mit der Easee App:

  1. Öffnen Sie das App-Menü.
  2. Drücken Sie auf Schlüssel.
  3. Wählen Sie, ob Sie einen Kontoschüssel oder einen Lokalen Schlüssel hinzufügen möchten
  4. Fahren Sie fort mit Einen Kontoschüssel erstellen oder Einen Lokalen Schlüssel erstellen unten.

Kann ich mein Elektroauto auch ohne RFID-Tag laden?

Das hängt von der Konfiguration der Ladestation ab. Bei einigen Stationen ist das sogenannte «Plug & Charge» aktiviert – das Fahrzeug authentifiziert sich automatisch beim Einstecken. Fragen Sie bei Ihrer Verwaltung nach, welche Lösung bei Ihnen installiert ist.

Wo sehe ich meinen Ladeverbrauch?

Im SEL Kundenportal sehen Sie Ihren gesamten Energieverbrauch – inklusive Ladestrom. So behalten Sie den Überblick über Ihre Kosten.

 

Für Eigentümer:innen

Wieso ist ein ZEV für mein Projekt sinnvoll?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt Ihnen – im sich schnell verändernden Umfeld der Energiewende – die nötige Investitionssicherheit für Ihre Photovoltaik-Investition: Je höher Ihr Solarstromabsatz im ZEV (Eigenverbrauchsgrad), desto kleiner ist Ihr Risiko, Verluste durch niedrige Rückliefertarife Ihres Energieversorgers zu machen.

Welche neuen Möglichkeiten bietet ein virtueller ZEV?

Mit dem neuen Stromgesetz erfährt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ein Upgrade: Nun ist es möglich, dass ein ZEV mehrere Messpunkte gegenüber dem Stromnetz haben darf. Für die Stromflüsse zwischen den ZEV-Messpunkten dürfen Anschlussleitungen benutzt werden. Der Gesamtmesspunkt für den ZEV wird als virtueller Zähler berechnet, weshalb solche ZEV auch als virtuelle ZEV (vZEV) bezeichnet werden. Dies bedeutet konkret folgende Vorteile: 

  • Geringere Investitionen: ZEVs in bestehenden Mehrfamilienhäusern lassen sich einfacher und günstiger umsetzen.
  • Mehr Flexibilität: Auch Nachbarn in Einfamilienhaussiedlungen können nun gemeinsam einen ZEV gründen.

Mehr Infos zum virtuellen ZEV (vZEV) und den neuen Möglichkeiten für den Eigenverbrauch erhalten Sie hier

Benötige ich als Eigentümer:in die Zustimmung der Mieter:innen oder Stockwerkeigentümer:innen bei der Einführung eines ZEV?

Ja, die Mieter:innen müssen einem ZEV zustimmen oder ihn nicht ablehnen. Der ZEV bedeutet eine Vertragsänderung in Bezug auf die (Strom-)Nebenkosten. Die Zustimmung kann direkt durch die Unterschrift der Mietenden erfolgen (Opt-in) oder aufgrund stillschweigender Kenntnisnahme einer Formular Anzeige (Opt-out).

Mietverhältnis: Der ZEV kann direkt im Mietvertrag, mit einem Nachtrag oder einem Zusatz, geregelt werden. 

Stockwerkeigentum: Es ist eine Ergänzung des bestehenden Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft nötig. 

Wer erhält wie viel Solarstrom?

Der verfügbare Solarstrom wird zu gleichen Teilen verteilt. Die Verteilung erfolgt gemäss Autarkiegrad in Viertelstunden genau. Das bedeutet: Wenn der Gesamtverbrauch des ZEV während einer Viertelstunde zu 40% mit Solarstrom gedeckt wird, dann wird auch der individuelle Verbrauch eines einzelnen Verbrauchers in dieser Viertelstunde zu 40% mit Solarstrom gedeckt.

Was ist die Rendite meines ZEV?

Die Rendite einer ZEV-Anlage setzt sich so zusammen:

Erlös ZEV-Solarstromverkauf + Erlös Rückliefervergütung – Unterhaltskosten – Amortisation = Rendite

Den Erlös aus dem ZEV-Solarstromverkauf – also den Strom der direkt an die Mietenden verrechnet wird – wickelt SEL vollständig ab. Die aktuellen Rückliefertarife für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom publiziert das Bundesamt für Energie (SFOE) laufend.

Je höher der Eigenverbrauchsgrad, desto besser die Rendite. Ein Praxisbeispiel: Die Wohnüberbauung am Mösliweg in Köniz (Previs Vorsorge) erreicht mit einer 159 kWp PV-Anlage bereits in den ersten Betriebsjahren eine Eigenverbrauchsdeckung von rund 20% des Gesamtstromverbrauchs – mit steigender Tendenz. Hier lesen, wie SEL den Betrieb analysiert und optimiert.

Für eine projektspezifische Wirtschaftlichkeitsberechnung steht SEL gerne zur Verfügung.

Beratungsgespräch vereinbaren

Muss ich als Eigentümer:in die Rechnung des Elektrizitätswerks bezahlen?

Ja, die Rechnung des Elektrizitätswerks wird bei allen Abrechnungs-Dienstleistungsmodellen von den Eigentümern und den ZEV-Betreibern bezahlt. Die Kosten werden anschliessend auf die Verbraucher:innen verteilt und je nach Dienstleistungsmodell verrechnet.

Was nimmt SEL mir als Eigentümer:in ab?

Mit SEL haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren ZEV verwalten und abrechnen. Sie können Ihren ZEV selbst verwalten oder uns die administrative Arbeit bis und mit Rechnungsstellung und Mahnwesen überlassen. SEL bietet Ihnen hierzu drei verschiedene Service-Modelle an, zwischen denen Sie auch jederzeit wechseln können:

Self Service - wann und so oft Sie möchten

Als Hauseigentümer:in erstellen Sie die Stromabrechnung im SEL-Portal selber. Sie verwalten Ihren ZEV, tragen Mieter Mutationen nach und passen die Tarife für den Solarstrom bei Bedarf an.

 

Split Service - 1x jährlich jeweils per 31.12.

Aufgabenteilung ist hier das Motto. SEL erstellt für Sie die jährliche Abrechnung für Strom als Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Zudem berechnen wir die jährlichen Stromtarife und administrieren Mieter Mutationen für Sie.

 

Full Service - halbjährlich jeweils per 30.6. und  31.12.

SEL übernimmt für Sie alles rund um die Abrechnung der Stromkosten. Wir erstellen und verschicken in Ihrem Auftrag halbjährlich die Stromrechnung und kümmern uns um das Mahnwesen bis und mit der 2. Mahnung.

Wie werden die ZEV-Einnahmen an den/die Eigentümer:in vergütet?

Beim Self- wie auch beim Split Service werden die Stromkosten mit den Nebenkosten an die Bewohner:innen oder ZEV-Teilnehmer:innen verrechnet. Beim Full Service vergütet SEL die ZEV-Einnahmen nach vollständig erfolgtem Zahlungseingang an den/die Eigentümer:in.

Wie können Bewohner:innen ihren Verbrauch einsehen?

Smart Energy Link stellt den Bewohner:innen eine Smartphone-Anwendung (Web-App) zur Verfügung, womit sie ihren eigenen Stromverbrauch jederzeit und in Echtzeit überwachen können. Das Wissen über den eigenen Stromverbrauch ermöglicht es ihnen, zusätzlich Einfluss auf ihre Stromkosten zu nehmen. Neben dem aktuellen Verbrauch ist auch der Verbrauch der letzten Tage, Monate und sogar Jahre ersichtlich. Diese privaten Informationen sind selbstverständlich geschützt und für keine anderen Bewohner:innen zugänglich.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung im Full-Service-Modell?

Die Rechnungen werden von SEL per E-Mail verschickt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch, oder wenn uns keine E-Mail Adresse zur Verfügung steht, werden die Rechnungen per Post verschickt. Dafür erheben wir einen Aufpreis von CHF 5 pro Rechnung.

An wen wird die Rückliefervergütung ausbezahlt?

Die Rückliefervergütung erfolgt normalerweise über die ZEV-Stromabrechnung des Elektrizitätswerks. Sie sind als Produzent:in frei, Ihre Überproduktion direkt zu vermarkten.

Wie werden Ladestationen für Elektroautos abgerechnet?

Für Ladestationen im ZEV gilt der gleiche Abrechnungstarif wie für Wohnungen. Die Stromkosten werden aufgeteilt in Solartarif, Netztarif und Grundgebühr direkt an den/die Verbraucher:in abgerechnet. Ist diese/r bereits ZEV-Mitglied, erhält er/sie nur eine Rechnung, auf der sowohl der Wohnungs- als auch der Ladestationszähler ersichtlich sind. Die Verbrauchsmessung erfolgt über den MID-zertifizierten Zähler der Ladestationen.

Ist die Anwendung der 80%-Regel für die Solartarifberechnung auch in der STWEG sinnvoll?

Ja, die 80%-Regel sollte auch in Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWEG) zur Solartarifberechnung angewendet werden. Damit halten Sie alle regulatorischen Vorgaben ein, falls Eigentumswohnungen vermietet werden. Zudem stellen Sie sicher, dass auch Eigentümer, die Ihre Wohnungen vermieten, in gleicher Weise am Erlös des Solarstromes teilhaben, wie Eigentümer, die Ihre Wohnungen selbst bewohnen. Der Ertrag der PV-Anlage (Erlös abzüglich Unterhalt und Erneuerung) wird einmal jährlich gemäss Wertquote an die Eigentümer vergütet. Häufig als Gutschrift in der Unterhaltskostenabrechnung. Eigentümer, die Ihre Wohnungen selbst bewohnen, haben mit diesem Modell zwar keinen günstigeren Solartarif, dafür profitieren sie von den hohen Solarstromverbräuchen von Elektroautofahrer:innen oder Bewohner:innen, die am Tag häufiger Zuhause sind.

Wer haftet für nicht bezahlte Stromrechnungen?

Der/die Eigentümer:in. SEL mahnt bis zur 2. Mahnstufe (Zahlungserinnerung per Mail nach 30 Tagen / 1. Mahnung per Mail nach 10 Tagen, 2. Mahnung per Post nach 5 Tagen). Dann wird der Ausstand an die Verwaltung resp. den/die Eigentümer:in übergeben.

Haben ZEV-Teilnehmer die Möglichkeit, wieder aus dem ZEV auszutreten?

Ja, ein Austritt ist möglich. Es muss jedoch eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein: 

  • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt
  • der/die Grundeigentümer:in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
  • der Anspruch auf Marktzugang vorhanden ist (Verbrauch grösser als 100'000 kWh/Jahr)

Mit wem und mit welchen Fristen schliesse ich den Dienstleistungsvertrag für den ZEV-Betrieb ab?

Der Dienstleistungsvertrag für die ZEV-Betriebsphase wird zwischen dem/der ZEV-Eigentümer:in (alle Grundeigentümer:innen) und SEL für jeweils 5 Jahre abgeschlossen.

 

Für Immobilienverwalter:innen

Was übernimmt SEL im ZEV-Betrieb für die Immobilienverwaltung?

SEL übernimmt die gesamte ZEV-Abrechnung – von der automatischen Verbrauchserfassung über die Erstellung und den Versand der Abrechnungen bis hin zum Inkasso. Auf Wunsch auch die Wärme- und Wasserkostenabrechnung (VEWA). Die Verwaltung hat eine Ansprechperson und muss keine eigenen Prozesse aufbauen.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

SEL begleitet den Mieterwechsel im ZEV: Abschlussabrechnung für die ausziehende Partei, Neuregistrierung der einziehenden Partei. Die Verwaltung meldet den Wechsel – SEL erledigt den Rest.

Wie können Mietende ihren Verbrauch einsehen?

Über das SEL Kundenportal haben Mietende jederzeit Einsicht in ihren Stromverbrauch – in Echtzeit und historisch. Das reduziert Rückfragen an die Verwaltung und schafft Transparenz.

Übernimmt SEL auch das Inkasso?

Ja – im Full-Service-Modell übernimmt SEL das Inkasso inklusive Mahnwesen. Die Verwaltung trägt kein Ausfallrisiko.

Kann SEL auch Wärme- und Wasserkosten abrechnen?

Ja, auf Wunsch übernimmt SEL auch die Wärme- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) – alles aus einer Hand, eine Ansprechperson.

Für wie viele Liegenschaften ist SEL geeignet?

Das SEL-System ist modular und skalierbar – von einer einzelnen Liegenschaft bis zu einem grossen Immobilienportfolio mit mehreren ZEV-Anlagen. Verwaltungen mit mehreren Liegenschaften profitieren von standardisierten Prozessen und einer zentralen Übersicht.

Wieso benötigt SEL die Stromrechnungen von Immobilienverwaltungen?

Damit SEL die Energieabrechnungen erstellen kann, werden Kopien der entsprechenden Stromrechnungen benötigt. Diese können Sie jeweils an support@smartenergylink.ch übermitteln.

 

Für Installationspartner

Muss ich ZEV-Experte sein, um SEL-Installationspartner zu werden?

Nein. SEL liefert das ZEV-Know-how, die Software und auf Wunsch die komplette Abrechnung. Du installierst die Anlage – bei der Inbetriebnahme steht dir SEL per Remote-Support zur Seite. Den Rest übernehmen wir.

Was kostet die Partnerschaft mit SEL?

Die Partnerschaft mit SEL ist modular aufgebaut – du zahlst nur für das, was du nutzt. Der SEL Anlagenkonfigurator ist die Basis. Darüber hinaus kannst du wählen: ZEV-Abrechnung selbst anbieten oder vollständig an SEL auslagern – inkl. Inkasso und Kundenservice.

Kann ich als SEL-Partner mit dem Anlagenkonfigurator auch vZEV- und E-Mobilitätsprojekte umsetzen?

Der SEL Anlagenkonfigurator unterstützt bereits ZEV, Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) und SmartGridReady. vZEV (inkl. SDAT-CH) und Elektromobilität sind in Entwicklung. Bis dahin begleitet dich der zuständige SEL-Projektleiter bei der Umsetzung – SEL wächst mit dem Markt.

Was passiert bei Problemen nach der Inbetriebnahme?

SEL bietet technischen Support und übernimmt im Full-Service-Modell auch den laufenden Betrieb, die Abrechnung und den Kundenservice gegenüber den Endnutzern. Du hast eine Ansprechperson – nicht ein Ticketsystem.

Kann ich bei SEL zusätzliche Hardware-Komponenten wie Smart Gateways, Stromzähler oder Ladestationen bestellen?

Ja, im SEL-Online Shop  können Installationspartner zusätzlich benötigtes Material zu Vorzugskonditionen bestellen. Der Erhalt des Materials ist innerhalb von zwei Werktagen garantiert.


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