Virtuelle ZEV eröffnen neue Möglichkeiten für den Eigenverbrauch
Seit 2026 sind die Rückliefertarife schweizweit an den Referenzmarktpreis gekoppelt. Im Jahresdurchschnitt ist nur noch mit einem mittleren Erlös von 5 bis 6 Rappen pro Kilowattstunde zu rechnen. PV-Eigentümer:innen profitieren daher zunehmend vom Eigenverbrauch, da dieser im Vergleich zur Rücklieferung eine um 12 bis 16 Rappen höhere Investitionssicherheit pro Kilowattstunde bietet.
Das ist neu beim virtuellen ZEV
- Virtuelle Zusammenfassung: Mehrere Messpunkte können virtuell zu einem Zählpunkt zusammengefasst werden. (Art. 18 Abs. 1 EnG)
- Hausanschlussleitung: Die Hausanschlussleitungen gelten als Teil der Produktionsanlage und dürfen für den Eigenverbrauch genutzt werden. (Art. 16 Abs. 1 EnG)
- Smart Meter: Teilnehmer eines vZEV haben innerhalb von 3 Monaten Anspruch auf einen Smart Meter.
Alle anderen Bestimmungen bleiben unverändert wie beim bisherigen ZEV.
Virtuelle ZEV bieten neue Chancen
In bestehenden Mehrparteiengebäuden können ZEVs mit deutlich geringeren Investitionen umgesetzt werden, da kein Umbau der Elektroverteilungen nötig ist und nicht alle Bewohner:innen am Zusammenschluss teilnehmen müssen. Neu ist auch das Nachbarstrom-Modell: mit virtuellen ZEVs kann Solarstrom an Verbraucher:innen in Nachbars-Liegenschaften verkauft werden.
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Wirtschaftlich spannende Anwendungen für virtuelle ZEV
Vorweg: Neubauten oder Totalsanierungen lassen sich nicht einfacher als virtuelle ZEV realisieren. Im Gegenteil, in diesen Fällen überwiegen die Vorteile des herkömmlichen ZEV mit einem physischen Messpunkt.
Die Gründe:
- Deutliche Kosteneinsparungen bei Verteilungen und Stromzählern
- Geringerer Flächenbedarf für Technikräume
- Einfache Umsetzung von Energiemanagement-Funktionen dank Bilanzmessung
- Unabhängigkeit im Messkonzept für Minergiemonitoring, GRESB- oder ESG-Reporting
- Kosteneinsparungen bei der Energiekostenverrechnung durch Kombination mit Wärme-/Wasserabrechnung
In den folgenden Fällen überwiegen jedoch die wirtschaftlichen Vorteile des virtuellen ZEV:
A) Bestehende Mehrfamilienhäuser/ Wohnüberbauungen
Bestehende Mehrfamilienhäuser oder Wohnüberbauungen mit zeitgemässer Stromverteilung und geeignetem Dach für eine PV-Anlage.
B) Bestehende PV-Anlagen
Bestehende PV-Anlagen, die auf Allgemeinstrom einspeisen, aber noch weitere Verbraucher:innen im Gebäude mit Solarstrom versorgen könnten.
C) Nachbarstrom
Verkauf von überschüssigem Solarstrom an Verbraucher:innen in Nachbargebäuden, die nur über Hausanschlussleitungen und nicht über das Verteilnetz verbunden sind.
D) ZEV-Quartier
Verbindung von einem oder mehreren bestehenden ZEVs mit einer bisher separat erschlossenen Einstellhalle mit Ladeinfrastruktur für Elektroautos.
Vorgehen bei der Planung eines virtuellen ZEV
Wir empfehlen folgendes Vorgehen in vier Schritten:
1. Netzabklärungen vornehmen
Falls mehrere Gebäude an einem virtuellen ZEV beteiligt sind, muss abgeklärt werden, ob diese ausschliesslich über die Hausanschlussleitungen verbunden sind.
2. Steuerungsanforderungen klären
Wenn Ladestationen für Elektroautos, Batteriespeicher oder Wärmepumpen gesteuert werden müssen, braucht es Echtzeitdaten und idealerweise eine Bilanzmessung.
3. Datenübermittlung und Abrechnungsdienstleistung festlegen
Für die Echtzeit-Datenübermittlung gibt es Lesegeräte, welche die Smart Meter-Daten übermitteln können. Die Alternative ist eine tägliche Datenübermittlung durch den Verteilnetzbetreiber für reine Abrechnungszwecke. Zudem gilt es, die passende Abrechnungsdienstleistung auszuwählen.
4. Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durchführen
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung aller zuvor definierten Projektanforderungen und Rahmenbedingungen.
Fazit: Mehr PV-Rendite für bestehende Dächer
Virtuelle ZEV stellen für bestehende Liegenschaften eine attraktive Option dar, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und damit die Amortisationszeit von PV-Investitionen zu verkürzen. Voraussetzung für ein erfolgreiches Nachbarstrom-Projekt ist eine ausreichende Menge an überschüssigem Solarstrom. Sowohl bei vZEV als auch bei klassischen ZEV verbessern Flexibilitäten wie Elektroautos oder Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit zusätzlich. Bei Neubauten bleibt der herkömmliche ZEV mit physischem Messpunkt aufgrund der geringeren Kosten weiterhin die vorteilhaftere Lösung.
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💡 Und was ist mit der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?
Seit Januar 2026 ist in der Schweiz zusätzlich die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) möglich. Anders als ZEV und vZEV erlaubt die LEG den Handel mit Solarstrom innerhalb einer ganzen Gemeinde – über das öffentliche Netz. Für wen die LEG die richtige Lösung ist und wie SEL dabei unterstützt, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite.
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Manuel Bänziger freut sich auf ein Gespräch mit Ihnen: manuel.baenziger@smartenergylink.ch / +41 31 561 70 05