Allgemeine Geschäftsbedingungen für Smart Energy Link


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Smart Energy Link

Stand Juni 2021

Vorbemerkung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nachfolgend ausschliesslich vom Kunden gesprochen und auf die Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Kundinnen sind immer mitgemeint.

1. Geltungsbereich, Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen der Smart Energy Link AG ("SEL") und Kunden über den Kauf und die anschliessende Nutzung der Smart Energy Link Hard- und Software sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

SEL erbringt ihre Leistungen ausschliesslich nach Massgabe dieser AGB, in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

2. Offerten und Zustandekommen des Vertrages

Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen und Prospekte von SEL sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten.

SEL erstellt für den Kunden auf Anfrage eine unverbindliche Offerte. Enthält die Offerte keine Frist, bleibt sie während 30 Tagen gültig.
Der Vertrag zwischen SEL und dem Kunden kommt erst zustande, wenn die Offerte schriftlich angenommen wird, im Normalfall mit Zugang des unterzeichneten Vertrages. 

Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von SEL in der Offerte ausdrücklich offeriert oder von SEL ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.

3. Leistungen von SEL

3.1 Smart Energy Link

Smart Energy Link ist eine smarte Gebäudesteuerung, die den Eigenverbrauch der Liegenschaft des Kunden (die "Liegenschaft") optimiert und gleichzeitig Energie misst und verrechnet.

Über die spezifischen Nutzungsbedingungen des Smart Energy Link Systems, der einzelnen Smart Energy Link Module und anderen von SEL angebotenen Dienstleistungen geben die jeweils geltenden Broschüren, die Angebotsbedingungen und die Webseite der SEL (www.smartenergylink.ch) Auskunft.

Der Umfang der Leistungen von SEL gegenüber dem Kunden wird in der Auftragsbestätigung bei Vertragsschluss definiert.

3.2 Internetanschluss

Sofern das Smart Energy Link System nicht eigenständig über Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist, setzt der ordnungsgemässe Betrieb von Smart Energy Link eine funktionierende und fortlaufend bestehende Breitband-Internetverbindung in der Liegenschaft voraus, mit welchem sich der Smart Energy Link Server mit dem Internet verbinden kann. Die BreitbandInternetverbindung muss vom Kunden auf eigene Kosten bereitgestellt werden.

Steht die Internetverbindung über Mobilfunk oder die Breitband-Internetverbindung des Kunden vorübergehend nicht zur Verfügung, arbeitet Smart Energy Link autonom weiter, seine Funktionalität ist jedoch eingeschränkt.

3.3 Lieferung, Lieferfristen

3.3.1 Im Allgemeinen

Angaben über Liefer- und Ausführungstermine beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit sei ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden.

3.3.2 Vertraglich vereinbarte Lieferfristen

Die Einhaltung von vertraglich ausdrücklich vereinbarten Liefer- und Ausführungsterminen setzt die rechtzeitige Abklärung und Übergabe aller technischen Ausführungsunterlagen an SEL sowie rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vor- und Nebenarbeiten durch den Kunden voraus. Ein Termin ist auch dann eingehalten, wenn zwar Teile fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind, der bestimmungsgemässe Betrieb aber möglich bzw. nicht beeinträchtigt wird.

Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als 30 Tagen, die nicht auf das Fehlen von Unterlagen oder mangelhafte Vor- und Nebenarbeiten in der Verantwortung des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch SEL berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden rückerstattet.

3.4 Montage

Die Montage von Smart Energy Link erfordert einen Eingriff in die Elektroinstallation des Hauses. Die Eingriffe in die Elektroinstallation müssen zwingend von einem zertifizierten Elektriker vorgenommen werden. Zudem ist eine Konfiguration der Smart Energy Link Software und Schnittstellen erforderlich.

Die Montage durch einen externen, zertifizierten Elektriker ist Sache des Kunden. SEL führt die Montage bei vertraglicher Abrede mit dem Kunden für ihn aus. Die Installation von Smart Energy Link und/oder die Vornahme von Anpassungsarbeiten an der bestehenden Installation erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Kunden und setzt voraus, dass der Kunde die auf der Webseite der SEL und/oder die im Auftrag beschriebenen, technischen Vorarbeiten ausgeführt hat.

3.5 Inbetriebnahme

Nach abgeschlossener Montage erfolgen die Vor-Ort-Prüfung und anschliessend die Inbetriebnahme des Smart Energy Link Systems durch SEL. Über das Ergebnis der Vor-Ort-Prüfung wird ein Protokoll erstellt, das durch den Kunden und SEL zu unterzeichnen ist. Die für die Installation, den Unterhalt und den Betrieb erforderliche Dokumentation wird dem Kunden abgegeben.

3.6 Anfordern von Förderbeiträgen und Bewilligungen zu Projektausführung

Sofern das Anfordern von Förderbeiträgen (z. B. Einmalvergütung, kantonale und kommunale Förderbeiträge usw.) ein Bestandteil des Lieferumfangs ist, wird SEL im Namen des Kunden gegenüber Behörden auftreten und die notwendigen Anmeldeverfahren ausführen und begleiten. SEL übernimmt keine Garantie, dass die Förderbeiträge oder die Bewilligungsverfahren durch die Behörden genehmigt werden.

3.7 Smart Energy Link Software

3.7.1 Nutzungsbedingungen

SEL ist Inhaberin sämtlicher Rechte an der Smart Energy Link Software (Steuerungssoftware und App), einschliesslich Quellcode, Programmbeschreibungen, Dokumentationen und der darüber abrufbaren Inhalte und Daten. Die Nutzung der Smart Energy Link Software und somit von Smart Energy Link setzt die Bezahlung von jährlichen Nutzungsgebühren gemäss Ziffer 4 voraus.

Mit Kauf von Smart Energy Link und Bezahlung der wiederkehrenden Gebühren erwirbt der Kunde ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Benutzungsrecht an der Smart Energy Link Software, welche unübertragbar und nicht unterlizenzierbar ist. Der Kunde darf die SEL -Software nur bestimmungsgemäss und im Einklang mit diesen AGB nutzen. Eine Verwendung der Smart Energy Link Software entgeltlich oder unentgeltlich für andere eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter ist untersagt.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Veränderungen an der Steuerungssoftware auf dem Smart Energy Link Server vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Smart Energy Link Steuerungssoftware nicht vom Smart Energy Link Server zu entfernen oder sonst Reverse Engineering oder Jailbreaking zu betreiben.

Bei einem Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen in dieser Ziffer 3. 7.1 ist SEL befugt, den Kunden von der weiteren Nutzung von Smart Energy Link auszuschliessen. Zudem erklärt sich der Kunde einverstanden, SEL von jeglichen Forderungen, Verlusten, Schulden, Klagen oder Ausgaben (einschliesslich Anwaltskosten), die von Dritten aufgrund, infolge oder in Verbindung mit einem Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen gegenüber SEL geltend gemacht werden, schadlos zu halten.

3.7.2 Smart Energy Link Web -App

Mit der SEL-Web-App (Kundenportal) können die Strombezüger innerhalb eines Zusammen-schlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) ihre  Energiekosten und -verbräuche überwachen und individuelle Einstellungen an Smart Energy Link vornehmen. 

Die Nutzung der Web-App ist nur nach einer Registrierung möglich. Für die Nutzung der Web-App gelten die separaten Nutzungs-bedingungen der App, die hiermit übernommen und mit Registrierung in der Web App bestätigt werden. Sie sind unter https://portal.sel.energy/terms abrufbar.

3.7.3 Mitwirkungspflicht des Kunden

Ist Smart Energy Link via Breitband - Internetverbindung des Kunden mit dem Internet verbunden, hat der Kunde diese Internetverbindung bzw. sein Heimnetzwerk mit einem starken Passwort und einem sicheren Verschlüsselungsstandard (z.B. WPA2) zu schützen.

Allfällige von SEL avisierte Software -Updates werden in der Regel automatisch installiert. Der Kunde ist verpflichtet, die SEL -Software auf dem von SEL empfohlenen Softwarestand zu halten.

3.8 Vermittlung von Diensten Dritter

SEL kann dem Kunden weitere (kostenpflichtige) Dienste vermitteln, die von Dritten stammen. Der Kunde schliesst dabei den Vertrag mit diesem Drittanbietern ab und es gelten deren Vertragsbedingungen und Konditionen. Die Preise können dem Kunden von SEL namens und im Auftrag des entsprechenden Drittanbieters in Rechnung gestellt werden. SEL übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung durch diese Dritten.

4. Verfügbarkeit der Software

Die Smart Energy Link Software steht dem Kunden nach der Inbetriebnahme grundsätzlich 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich zur Verfügung .

SEL verpflichtet sich, die geeigneten und ihr zumutbaren Massnahmen zu treffen, um Unterbrüche und Einschränkungen der Smart Energy Link Software zu vermeiden oder zumindest gering zu halten. Unterbrechungen und Einschränkungen der SEL Software werden von SEL innert 10 Arbeitstagen behoben . Dauert eine Unterbrechung länger an als 10 Arbeitstage, wird dem Kunden die darüber hinausgehende Dauer des Unterbruchs bzw. der Einschränkung als Gratisperiode gutgeschrieben (vgl. Ziff. 7 ).

Keine Gutschrift einer Gratisperiode für vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen der Nutzung der Smart Energy Link Software wird gewährt:

  • bei voraussehbaren, länger andauernden betriebsbedingten Unterbrechungen für Fehlerbehebungen, Unterhalts - und Aktualisierungsarbeiten, welche dem Kunden im Voraus angezeigt werden;  
  • bei Störungen, die infolge eines durch den Kunden nicht installierten Software -Updates entstanden sind;
  • bei Fällen höherer Gewalt, ausserordentlichen Vorkommnissen und Naturereignissen;
  • bei Sperrung der Smart Energy Link Software infolge Zahlungsverzugs des Kunden (vgl. Ziff. 9 ).

5. Support-Abonnement

Der Kunde erhält technische Unterstützung durch ein professionelles Supportteam, wenn er ein Support -Abonnement erwirbt oder wenn er den Support -Aufwand nach Aufwand bezahlt .

Das Supportteam kann während den Supportzeiten von SEL telefonisch oder per Email kontaktiert werden. Die Supportzeiten von SEL sowie Telefonnummer und Email des Supportteams sind auf der SEL Webseite angegeben. Es gelten die offiziellen Schweizer Feiertage sowie die offiziellen Feiertage des Kantons Bern.

6. Garantie für Hardware

Für Mängel an der Smart Energy Link Hardware gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Garantiefrist vorgesehen ist. Die Garantiezeit beginnt mit Lieferung von Smart Energie Link an den Kunden ("Lieferdatum"). Mängel oder Störungen sind SEL innert 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen, sonst verwirkt der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch.

Während der Garantiezeit hat SEL nach ihrer Wahl die Mängel oder Störungen entweder kostenlos zu beseitigen oder eine kostenlose Neulieferung durchzuführen. Ein Recht auf Wandlung (Rücktritt) oder Minderung besteht nur dann, wenn SEL die Mängel - oder Störungsbehebung oder Neulieferung ungerechtfertigt verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt.

Die Garantie von SEL ist ausgeschlossen, wenn Mängel - oder Störungen der Hardware zufolge Beschädigung durch den Kunden oder wegen mangelhafte r Installation von einem vom Kunden eigenständig beauftragten Elektriker verursacht wurden.

7. Jährliche Nutzungsgebühren

7.1 Nutzungsgebühr und Fälligkeit

Die Nutzung der Smart Energy Link Software setzt die Bezahlung einer jährlichen Nutzungsgebühr voraus. Die Höhe der jährlichen Nutzungsgebühr wird dem Kunden beim Kauf von Smart Energy Link bekannt gegeben. Die Nutzungsgebühr ist jährlich im Voraus zu bezahlen und wird jeweils am Jahrestag des Lieferdatums fällig. Dauert die Nutzung kein ganzes Jahr, ist die Nutzungsgebühr pro rata zu bezahlen.

7.2 Gratisperioden

SEL kann dem Kunden beim Kauf von Smart Energy Link oder Smart Energy Link Modulen die Bezahlung der jährlichen Nutzungsgebühr für eine bestimmte Zeitdauer (die "Gratisperiode") erlassen. Die Dauer und Beginn der Gratisperiode werden dem Kunden beim Kauf bekanntgegeben.

7.3 Preisanpassungen

SEL behält sich die jederzeitige Anpassung der jährlichen Nutzungsgebühr vor, es sei denn, im Auftrag sei eine Preisanpassung für eine bestimmte Periode ausgeschlossen worden. Die Anpassung tritt für jeden Kunden dann in Kraft, wenn die jährliche Nutzungsgebühr nach der Preisanpassung das nächste Mal fällig wird. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Nutzungsgebühren oder die nachträgliche Nachforderung von Gebühren bei einer Erhöhung ist ausgeschlossen.

Preisanpassungen werden dem Kunden per Email zur Kenntnis gebracht. Wird die jährliche Nutzungsgebühr erhöht, kann der Kunde bis zum Inkrafttreten der Erhöhung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag kündigen.

8. Zahlungsmodalitäten

8.1 Preise

Soweit im Auftrag nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.2 Rechnungstellung und Zahlungsverzug

Der Kunde ist damit einverstanden, allfällige Rechnungen und Gutschriften sowie Mahnungen ausschliesslich in elektronischer Form an die im Kundenkonto angegebene Email -Adresse zu erhalten. Einwände gegen die Rechnung muss der Kunde schriftlich und mit Angabe einer Begründung innert 30 Tagen an SEL richten. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug. SEL ist berechtigt, dem Kunden notwendige, zweckentsprechende und vom Kunden verschuldete Mehrkosten für Mahnungen oder Inkassoversuche in Rechnung zu stellen.

Die Smart Energy Link Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SEL (Eigentumsvorbehalt).

8.3 Verrechnungsverbot

Die Verrechnung von Forderungen von SEL mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

9. Sperrung

SEL kann den Kunden ohne Vorankündigung von der Nutzung der Smart Energy Link Software ganz oder teilweise sperren oder diese auf bestimmte Leistungen beschränken, wenn (i) ein wichtiger Grund gemäss Ziffer 11 vorliegt, (ii) die Sperrung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte, und (iii) wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist und er trotz Mahnung mit Ansetzung einer kurzen Nachfrist und unter Androhung der Sperrung seines Kundenkontos den geschuldeten Betrag nicht fristgerecht bezahlt.

Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung per Email unterrichtet.

Die Sperrung kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Grund der Sperrung wegfällt. Der Kunde hat bei einer Sperrung keinen Anspruch auf Rückerstattung der jährlichen Nutzungsgebühr oder anderer Zahlungen. Hat der Kunde aber den Grund für die Sperrung nicht zu vertreten, wird ihm die Dauer der Sperrung als Gratisperiode gutgeschrieben.

10. Haftung von SEL

SEL haftet für sich und seine Hilfspersonen nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Jegliche weitere Haftung von SEL, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder verloren gegangene oder veränderte Daten, ist, soweit gesetzlich zulässig , ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

SEL haftet nicht für Schäden, die durch falsche bzw. unsachgemässe Installation (es sei denn diese sei durch SEL vorgenommen worden), missbräuchliche, falsche oder unsachgemässe Nutzung der SEL Soft - und Hardware, durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden sowie durch Manipulationen an der SEL Soft - und Hardware durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Die Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Dritter auf Grund einer Sorgfaltswidrigkeit des Kunden Kenntnis von Zugangsdaten erhält, ist ebenfalls ausgeschlossen.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von 90 Tagen auf das Ende eines Monats schriftlich (exkl. Email) gekündigt werden.

Jede Partei kann den vorliegenden Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine fortgesetzte oder schwerwiegende Vertragsverletzung, ein Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen in Ziffer 3.7.1 oder der Zahlungs - oder Leistungsverzug des Kunden trotz mehrmaliger Mahnung.

12. Kundendaten, Datenschutz

SEL bearbeitet Personendaten, die sich auf  den Endverbraucher beziehen und die der Kunde im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unter diesem  Vertrag SEL bereitstellt («Endverbraucherdaten», insbesondere Name, Kontaktdaten, ID, Wohnung, Mutationen, Zählerstände und Energiekosten-Rechnungen), zur Erbringung der mit dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen. Der Kunde ist insoweit ein datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er ist verpflichtet, die Endverbraucher entsprechend der datenschutzrechtlichen Anforderungen über seine Bearbeitung von Endverbraucherdaten zu informieren. SEL stellt dem Kunden dafür auf Anfrage einen unverbindlichen Vorschlag zur Verfügung, wobei die Prüfung allein dem Kunden obliegt und SEL jede Gewähr oder Haftung für den Vorschlag ausschliesst. 

SEL bearbeitet Endverbraucherdaten entsprechend der Weisungen des Kunden, die grundsätzlich in diesen AGB enthalten und ansonsten in Textform (z.B. schriftlich oder per E-Mail) zu erteilen sind. SEL gewährleistet, nur Personen zur Bearbeitung von Endverbraucherdaten beizuziehen, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

SEL ist im Rahmen der Auftragsbearbeitung verpflichtet, (i) den Kunden soweit zulässig vorab zu informieren, falls SEL nach anwendbarem Recht zu einer abweichenden Bearbeitung verpflichtet ist; (ii) angemessene Massnahmen zur Sicherheit der Endverbraucherdaten zu ergreifen, (iii) den Kunden auf geeignete Weise bei der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Anträge von Endverbraucherdaten, bei angemessenen Datensicherheitsmassnahmen, beim korrekten Umgang mit Datensicherheitsverletzungen (insb. der Prüfung und Wahrnehmung allfälliger Melde- und Mitteilungspflichten) und bei der Durchführung allfälliger Datenschutz-Folgenabschätzungen und entsprechenden Konsultationen zu unterstützen; (iv) Endverbraucherdaten nach Beendigung und Abschluss der Untersuchung und unter Vorbehalt von Aufbewahrungspflichten nach Wahl des Kunden zu löschen oder zurückzugeben; (v) dem Kunden Informationen zur Verfügung zu stellen, damit dieser die Einhaltung seiner Pflichten bei der Einbindung von SEL nachweisen kann; (vi) im notwendigen Umfang auf Kosten des Kunden Überprüfungen durch oder für den Kunden zu dulden und dazu angemessen beizutragen. 

SEL kann zur Abwicklung der Dienstleistungen Dritte als Unterbeauftragte beiziehen (bspw. für IT-Dienstleistungen, Abrechnungszwecke oder den Kundenservice). Bestehende Dienstleister gelten als genehmigt. Vor dem Beizug weiterer Dienstleister informiert SEL den Kunden entsprechend. Widerspricht der Kunde dem Beizug nicht aus wichtigen Gründen innerhalb von 14 Tagen, gilt der entsprechende Beizug als genehmigt. SEL bleibt sodann berechtigt, Endkundendaten in anonymer Form für eigene Zwecke zu bearbeiten.

SEL bearbeitet als Verantwortlicher ferner Daten, die sich auf den Kunden bzw. dessen Kontaktpersonen beziehen, zur Abwicklung dieser Vereinbarung, zur Bewerbung, zur Gestaltung und Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen von SEL, zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung. In diesem Umfang und für die gleichen Zwecke dürfen die Daten des Kunden auch an Konzerngesellschaften der SEL und an Drittdienstleister (z.B. im Bereich Abrechnung oder Kundenservice) übermittelt werden. Beide Parteien informieren ihre eigenen Mitarbeiter den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend über die Bearbeitung ihrer Personendaten durch die jeweils andere Partei.

13. Schlussbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, SEL über Änderungen seiner Kontaktangaben per Email zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen von SEL an den Kunden können rechtswirksam an die zuletzt SEL bekannt gegebene Emailadresse erfolgen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

Der Vertrag und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten sind ohne schriftliche Ermächtigung der anderen Partei nicht übertragbar. Vorbehalten bleibt die Übertragung dieses Vertrages von SEL auf eine ihrer Konzerngesellschaften.

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.


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