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11. octobre 2018

Neue Energie-Verordnungen: Das tut SEL

Im Oktober enden Vernehmlassungsfristen für wichtige Verordnungen im Energiebereich. Wir bringen uns vor allem in der Person unseres CTO Daniel Klauser aktiv ein, um die positive Energiezukunft aufzugleisen. Hier der Zwischenbericht.

Bei Smart Energy Link interessieren wir uns für das gesamte Energiesystem und nicht allein für die Möglichkeit, hier und dort Software und Services zu verkaufen. Wir leisten einen umfassenden Beitrag zur Energiewende und setzen uns auch für optimale Rahmenbedingen ein.

Neue Verordnungen bieten die Chance dazu! Am 1. Oktober 2018 lief die Vernehmlassungsfrist für Anpassungen in der Stromversorgungsverordnung ab und am 31. Oktober 2018 endet jene für Anpassungen in der Energieverordnung und in der Herkunftsnachweisverordnung.

Politiker und Ingenieur – optimale Voraussetzungen

SEL’s Chief Technology Officer (CTO) Daniel Klauser ist unser Spezialist für Fragen zur neuen Energiegesetzgebung. Neben seiner Tätigkeit bei uns vertritt er die Grünen im Berner Grossen Rat (Parlament des Kantons Bern). Das sind beste Voraussetzungen, um die Anpassungen der Verordnungen im Energiebereich kompetent zu begleiten.

Für Daniel sind das tatsächlich intelligente Smart Metering (intelligentes Messen) und die Rahmenbedingungen für Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVGs) die zentralen Themen.

Interessanter Vorschlag von BKW in unseren Büros

Anfang September fand in unseren Büros ein Gespräch mit Vertretern des Energieversorgers BKW und des Bundesamts für Energie (BfE) statt. Die BKW überraschte dabei mit einem Gedanken, der sehr in unserem Sinn ist: nur noch ein Strommessgerät im smarten Gebäude statt zwei. Dazu finden Sie ein leicht verständliches  Video auf der BKW-Website (Dauer: 2 Minuten)

So werden Doppelspurigkeiten verhindert. Sie begegnen diesem Thema nochmals am Ende dieses Textes.

Die modernen Messgeräte, wie wir von Smart Energy Link sie einbauen, braucht es für die intelligente Steuerung von Gebäuden. Selbstverständlich können diese Geräte auch konventionelle Messungen übernehmen. Das Umgekehrte ist nicht der Fall: Ein intelligentes Gebäude erfordert ein Messgerät, das viel mehr kann als ein herkömmlicher Stromzähler.

Es braucht Tarif-Differenzierungen!

Zum einen sollte in einer neuen Verordnung klargestellt werden, dass Tarif-Differenzierungen und insbesondere Leistungstarife innerhalb eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) zulässig sind. Dies ist notwendig, damit auch ZEV mit sehr unterschiedlichen Nutzern (z.B.: Gewerbe und Wohnungen) sinnvoll betrieben werden können. Zum anderen muss der Benchmark für die Solarstrom-Tarife im ZEV (ARt. 16 Abs. 3 EnV) so angepasst werden, dass jede Mieterin und jeder Mieter maximal so viel bezahlen muss, wie sie oder er ohne ZEV – sprich: als Grundversorgungs-Kunde des Elektrizitätswerkes – bezahlen würde.

Die heutige Begrenzung auf die Kosten des Netzbezuges des ZEV führt zu Fehlanreizen. Sie verleitet zum Beispiel dazu, ein möglichst teures Stromprodukt zu beziehen oder bewusst Leistungsspitzen zu generieren, um in beiden Fällen den Benchmark zu erhöhen und damit die Investitionen im ZEV besser amortisieren zu können. Das ist absurd!

Schluss mit sinnlosen Messungen!

Bei der Revision der Herkunftsnachweisverordnung geht es schliesslich darum, auf die Pflicht für unnötige Messungen zu verzichten: Es gibt keinen guten Grund, weshalb die Produktion innerhalb eines ZEV bei grösseren Photovoltaik-Anlagen separat durch einen Zähler des EWs gemessen werden muss. Die Messung der Überschussproduktion am Netzanschlusspunkt (Bilanzmessung) reicht hier völlig aus.

Lesen Sie auch den Beitrag "CTO Daniel Klausers Top 3 am FuW-Forum".  Er präsentierte dort seine aktuellen Top-Themen im Rahmen von “Smart Energy 2018”, dem Forum von Finanz und Wirtschaft.


Fermer