
Das war das SEL-Webinar zum virtuellen ZEV
Sie haben das Webinar leider verpasst? Kein Problem. Hier finden Sie sowohl die Aufzeichnung wie auch die Präsentation. Da bereits im Voraus wie auch am Webinar selbst viele interessante Fragen gestellt wurden, haben wir diese verschriftlicht und unten in Form eines Q&As aufgeführt. Wir wünschen gute Lektüre und stehen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Präsentation
- Virtuelle ZEV - Chancen und Umsetzung: Selina Davatz, Sophie Dorschner, Tobias Stahel
Aufzeichnung
Fragen und Antworten aus dem Webinar
Ist es möglich, dass eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)/Praxismodell VNB am virtuellen ZEV und ab 01.01.2026 an der LEG teilnimmt?
Das Praxismodell kann zwar ab 1.1.26 an einer LEG teilnehmen, jedoch nicht an einem vZEV.
Gerne möchten wir bei dieser Frage bzw. Antwort auf eine Stellungnahme der ElCom verweisen.
Welche technischen Möglichkeiten gibt es, Bezüger mit Muffenanschlüssen in einen vZEV zu integrieren?
Wenn nur ein Objekt an der Muffe angeschlossen ist, kann nur innerhalb dieses Objektes ein vZEV gegründet werden (sofern es im Objekt mehrere Stromkunden gibt). Ansonsten gibt es heute keine virtuelle Möglichkeit, Nachbarn an separaten Muffen in den gleichen vZEV zu integrieren. Es muss ein herkömmlicher ZEV gegründet werden, ein Hausanschluss muss aufgelöst und vom bestehenden eine Zuleitung zum andern gelegt werden.
Die Bildung einer LEG ist aber ab 2026 möglich über sämtliche Gebäude in der gleichen Gemeinde.
Eine genaue Abklärung der Situation beim Verteilnetzbetreiber ist in jedem Fall notwendig, um die genaue Netztopologie (gleiche Muffe oder separate Muffe) zu eruieren.
Mit welchen Kosten muss man für eine Machbarkeitsstudie für ca. 10 EFH mit 3-4 PV Anlagen rechnen?
Ohne die individuellen Gegebenheiten zu kennen, lässt sich keine verlässliche Aussage machen. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei Selina Davatz (selina.davatz@smartenergylink.ch). So kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
Für EN-104 dürfen PV-Anlagen von ZEVs angerechnet werden. Wissen Sie, ob das auch für virtuelle ZEV gilt?
Gemäss Kantonaler Energieverordnung (Kt. BE) müssen die Anforderungen an die gewichtete Gesamtenergieeffizienz mit Massnahmen am Standort erfüllt werden. Ausnahme: Wenn das Gebäude die erneuerbare Energie aus einem ZEV bezieht und dies im Grundbuch vermerkt ist. Wie es andere Kantone handhaben, wissen wir leider nicht.
Ist es technisch machbar, Objekte, die an ein Stammkabel angeschlossen sind, in ein vZEV einzubeziehen oder gibt es hier ähnliche Herausforderungen wie bei Muffennetzen?
Gemäss VSE Handbuch Eigenverbrauchsregelung können Objekte am gleichen Stammkabel nur zu einem vZEV zusammengeschlossen werden, wenn beide an der gleichen Verteilkabine angeschlossen sind.
Siehe Abbildung virtuelle ZEV unter Nutzung der Anschlussleitung
Wir empfehlen, die konkreten Projekte direkt mit dem zuständigen Elektrizitätswerk zu klären.
Wir haben ein Angebot des lokalen EW’s, welche die Abrechnung der einzelnen vZEV Teilnehmer beinhaltet. Ich möchte dies mit SEL bewerkstelligen. Kann ich dies fordern?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, SEL als "Verantwortlichen" für die Abrechnung des vZEV beim EW zu melden. Sobald SEL als Verantwortlicher gemeldet ist, übernimmt SEL die Abrechnung und das EW ist nicht mehr zuständig.
Aktuell sind Zähler verbaut, die nicht mit dem Gerät von WhatWatt auslesbar sind. Kann ich das EW «zwingen» einen entsprechenden kompatiblen Zähler zu installieren?
Der VNB muss allen Teilnehmern eines ZEV innert 3 Monaten Zugang zu einem intelligenten Messsystem zur Verfügung stellen (Strom VV, Art. 8a).
Zudem müssen Endverbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber ihre Messdaten zum Zeitpunkt ihrer Erfassung über eine Schnittstelle am intelligenten Messsystem in einem international üblichen Datenformat abrufen können (StromVV Art. 17).
Unseres Wissens ist WhatWatt mit fast allen in der Schweiz verwendeten Messsystemen kompatibel. Wir empfehlen, direkt beim EW nachzufragen.
Kann man beim vZEV ein- und austreten, wie man will? Beim ZEV kann man ja nicht mehr austreten.
Beim vZEV ist der Ein- und Austritt in der Regel flexibler als beim ZEV. ZEVs sind oft baulich und eigentumsrechtlich gebunden, was den Austritt erschwert (die Teilnehmer können z.B. in einem Dienstbarkeitsvertrag vereinbaren, durch Verzicht auf die Dienstbarkeit aus der Gemeinschaft auszuscheiden). Virtuelle ZEVs sind vertraglich und virtuell organisiert, daher sind Ein- und Austritt meist einfacher, aber an vertragliche Bedingungen gebunden. Für Mieter ist der Austritt aus einem ZEV (auch vZEV) nur unter ganz bestimmten Umständen möglich (Art. 17 Abs. 3 EnG und Art. 16 Abs. 2 EnV).
Ich plane einen vZEV in einem MFH, in welchem vom VNB noch alte mechanische Zähler verbaut sind. Wer muss nun die Smart Meter finanzieren? Der VNB oder der vZEV?
Das Elektrizitätswerk (EW) ist verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung des vZEV Smart Meter einzubauen. Die Kosten für den Einbau der Smart Meter trägt in diesem Fall das EW.
Kann SEL bereits via SDAT die Datenauslesung für einen vZEV anbieten? Und wie sieht es bezüglich der Grundgebühr für die VNB Messungen aus? Entfallen diese beim vZEV?
SEL ist aktuell an der technischen Integration der Messdaten über SDAT. Es ist möglich, das nach Absprache anzubieten. Die Grundgebühr ist in diesem Fall nicht fällig. Es fällt aber eine Messgrundgebühr pro Zähler an. Diese ist jedoch bei vielen Verteilnetzbetreibern noch nicht publiziert.
Ist es möglich, dass der Investor einer PV-Anlage die wiederkehrenden Kosten der Privatmesszähler eines ZEV als auch die zusätzlichen Kosten für Abrechnungsdienstleistung der EVU-Zähler eines vZEV an die Teilnehmer verrechnet?
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Investor diese Kosten an die Teilnehmer weitergibt. Die Kosten müssen transparent dargestellt und den Teilnehmern verständlich erläutert werden. Die Kostenverrechnung muss zudem im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen erfolgen ( EnV, Art. 16 )
Kostenvergleich VNB Model und vZEV: Bei 12xCHF6/Monat für den Zähler und 2500 kWH Jahre wären alleine diese CHF 6/Monat fast 3 Rp/kWh an Kosten (von den 2500 kWH werden höchstens 30-50% sein). Lohnt sich das? Das teuerste VNB Modell wird das von EWZ sein.
Das kommt auf den Solartarif an und dessen Differenz zum Standard-Stromprodukt.
In solchen Fällen lohnt sich eine individuelle Betrachtung. Nur so kann die Wirtschaftlichkeit korrekt bestimmt werden. Gerne Kontakt aufnehmen mit Selina Davatz (selina.davatz@smartenergylink.ch).
Ist ein vZEV auch in einem kleinen MFH möglich, wo bis anhin ein ZEV installiert wurde?
Das macht aus unserer Sicht wenig Sinn. Individuelle Gegebenheiten können jedoch gerne im direkten Kontakt angeschaut werden.
Wenn im vZEV alle Teilnehmer:innen als ein einziger Bezüger betrachtet werden, kann das Einfluss auf den Tarif (z.B. ab 50'000kWh) haben?
Da im vZEV alle Teilnehmer als ein einziger Verbraucher betrachtet werden, kann dies den Stromtarif beeinflussen. Insbesondere Tarife, die sich nach der Gesamtmenge des verbrauchten Stroms richten, können sich ändern. Es ist möglich, dass ein vZEV aufgrund seines Gesamtverbrauchs als Grosskunde eingestuft wird. Ob dies tatsächlich der Fall ist und welcher Tarif dann gilt, hängt von den genauen Tarifbedingungen des Elektrizitätswerks (EW), der Art des vZEV-Anschlusses und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.
Heisst es, dass ein vZEV wie ein Verbraucher betrachtet wird? Darf der vZEV ab einem Verbrauch von 100'000kWh auf den freien Strommarkt?
Ja, ein vZEV wird gegenüber dem Verteilnetzbetreiber (VNB) als ein aggregierter Endverbraucher betrachtet. Dies bedeutet, dass der Gesamtverbrauch des vZEV an den relevanten Netzanschlusspunkten gemessen und für die Abrechnung herangezogen wird. Der Zugang zum freien Strommarkt ist grundsätzlich möglich, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Kriterien für Grossverbraucher und die jeweiligen kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen.
Läuft man beim vZEV nicht Gefahr, als Grossabnehmer deklariert zu werden und dann auch die Spitzenlast zahlen zu müssen?
Es ist möglich, dass ein vZEV aufgrund des kumulierten Verbrauchs als Grossabnehmer eingestuft wird und Spitzenlasttarife zahlen muss. Beispielsweise durch Lastmanagement oder Speicherlösungen können diese Kosten jedoch reduziert werden. Gerne zeigen wir individuelle Lösungen auf.
Wie werden die Verbrauchs- und Produktionsdaten zur Verfügung gestellt?
Der Netzbetreiber hat dem Zusammenschluss die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten der Messung der Produktion und des Verbrauchs der einzelnen Teilnehmenden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Diese Daten werden zeitverzögert über eine Datenaustausch-Plattform an SEL übermittelt.
Warum sind die Kosten für Zähler und Anschluss sowie der Platzbedarf beim vZEV höher im Vergleich zum ZEV?
Der Platzbedarf ist im Neubau dann kleiner, wenn Privatmessungen eingesetzt werden. Eine Privatmessung (Zähler und Installation) kostet ca. 3 bis 4 Franken pro Monat (10 Jahre Lebensdauer). Wir erwarten, dass die Messgrundgebühr für Smart Meter von VNBs bei 5 bis 8 Franken pro Monat liegen wird. Die Messgrundbegühr muss von den VNB aber erst diesen August für die Tarifperiode 2026 publiziert werden. Für Kostenvergleiche bei einem konkreten Projekt können Sie gerne Kontakt aufnehmen mit Selina Davatz (selina.davatz@smartenergylink.ch).
Wirtschaftlichkeit ZEV/vZEV: gem. Art. 16 Abs. 1 Bst. b EnV [recte: Art. 16b Abs. 2] kann beim ZEV 80% des Standardproduktes ohne ZEV verrechnet werden. Gibt es eine Unterscheidung zw. Hoch- und Niedertarif oder werden die 80% nur vom Hochtarif berechnet?
Gemäss Leitfaden Eigenverbrauch soll der Referenzpreis bei einem Doppeltarif zu 11/14 aus Hochtarif und 3/14 aus Niedertarif berechnet werden. Der Solartarf beträgt dann 80% des Referenzpreises.
Wirtschaftlichkeit ZEV/vZEV: Wenn man gewisse Schwellenwerte überschreitet (Bezug > 100'000 kWh, Wandlermessung notwendig) und in einen Leistungstarif fällt, dann kann es womöglich passieren, dass der Kunde einen höheren Bezugstarif hat als davor?
Ja, es ist möglich, dass ein hoher Bezugspeak zu einem ZEV-Netztarif führt der höher ist als jener im Privatkundentarif. Auch in diesem Fall sind für die Weiterverrechnung der Kosten Art. 16a und 16b EnV zu beachten, wonach dem jeweiligen Mieter grundsätzlich keine höheren Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, als [ihm] für die entsprechende Menge Elektrizität bei Nichtteilnahme am Zusammenschluss anfallen würden. Konkret müssten die Mehrkosten der Lastspitze durch einen niedrigeren Solartarif kompensiert werden.
Dieser Situation kann man mit einem durchdachten Lastspitzen-Management für Elektromobilität entgegenwirken, wie SEL eines anbietet.
Gibt es beim vZEV Einschränkungen wie z.B. max. Anzahl Teilnehmer, min. Bezug pro Teilnehmer, Kosten pro kWh, muss MWST abgerechnet werden? Welche Kosten dürfen den Mietern verrechnet werden?
Einzige Voraussetzung beim vZEV sind die 10% Produktionsleistung gegenüber der Summe aller Anschlüsse, die im vZEV teilnehmen. Bezüglich Weiterverrechnung der Kosten sind Art. 16a und 16b EnV zu beachten, wonach dem jeweiligen Mieter grundsätzlich keine höheren Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, als [ihm] für die entsprechende Menge Elektrizität bei Nichtteilnahme am Zusammenschluss anfallen würden.
Hat der Mieter einen preislichen Vorteil bei den Stromkosten?
Ja, das ist mit Art. 16 Env sichergestellt. Generell ist Solarstrom (da die Netzkosten entfallen) günstiger als Netzstrom. Dank den ZEV-Regelungen tritt Ihre Gemeinschaft zudem als eine grosse Partei auf, statt als mehrere kleine Einzelparteien. Insbesondere die Bewohner:innen grösserer Überbauungen profitieren deshalb auch beim zusätzlich benötigten Netzstrom von günstigeren Grosskunden-Tarifen.