Die Energiestrategie 2050 eröffnet neue Möglichkeiten für einen nachhaltigen und sinnvollen Umgang mit Energie. So schafft das revidierte und seit 1.1.2018 in Kraft getretene Energiegesetz die Grundlage für so genannte Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) oder "Zusammenschluss zum Eigenverbrauch"(ZEV), deren selbst produzierter Solarstrom neu auch selbst verbraucht werden darf.
Ein ZEV ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss von mehreren Parteien (Eigentümern, Stockwerkeigentümern und/oder Mietern) in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam Solarstrom verbrauchen. Dieser Solarstrom muss dabei auf demselben oder einem angrenzenden Areal produziert werden. Der ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Netz, aus dem sie zusätzlichen Strom bezieht oder in das sie überschüssigen Solarstrom einspeist.
Dies führt dazu, dass der Areal- oder Gebäudeeigentümer zum Stromversorger seiner Mieter / Endbenutzer wird. Die Gebäudeverwaltung ist somit für das Management und die Abrechnungen innerhalb des ZEV verantwortlich. Wichtig: Die Stromtarife, zu denen die Mieter / Endbenutzer den Solarstrom im ZEV beziehen, dürfen den Tarif des öffentlichen Netzes nicht überschreiten.
Die gesetzlichen Grundlagen können hier eingesehen werden.
Der gemeinsame Solarstromverbrauch eines ZEV bringt allen Parteien erheblichen Nutzen: