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29. September 2023

Mantelerlass stützt das Prinzip «lokal produzieren, lokal verbrauchen»

Das neue Energiegesetz macht Solarstrom für Immobilienbesitzer:innen (noch) attraktiver und rentabler. Eine Frage, zwei Antworten und die fünf wichtigsten Punkte für Solarstromproduzent:innen aus dem soeben genehmigten Mantelerlass.

Auf dem Weg zur Energiewende hat das Parlament Ende September eine wichtige Wegmarke passiert: Sie hat den Mantelerlass für ein revidiertes Strom- und Elektrizitätsgesetz verabschiedet. Es formuliert deutlich ambitioniertere Ziele auf dem Weg zur Energiewende, etwa einen Zubau von 40 Terawattstunden Photovoltaik bis 2050. 

Das neue Energiegesetz beschleunigt also den Ausbau der Photovoltaik – es stützt und stärkt dabei vor allem das Prinzip, auf dem das Modell von Smart Energy Link beruht: Strom, der lokal produziert wird, soll möglichst auch lokal verbraucht werden. Wobei die Definition von lokal deutlich ausgeweitet wird – zum Vorteil von PV-Stromproduzent:innen.

Quelle: swissolar

Das sind aus Sicht von SEL die wichtigsten Änderungen im neuen Energiegesetz:

  • Neu sind virtuelle ZEV (vZEV) erlaubt: Das bedeutet, dass sich Immobilienbesitzer:innen in Nachbarschaften und Quartieren einfacher zusammenzuschliessen können. Je mehr Verbraucher, desto höher der Eigenverbrauchsgrad, desto besser die Rendite. Für den Stromaustausch innerhalb des virtuellen ZEV darf die Anschlussleitung des Verteilnetzes genutzt werden. Das ist vor allem in bestehenden Bauten und Quartieren interessant, weil für den ZEV keine neuen Leitungen gezogen werden müssen. Das Gesetz zieht damit den technischen Möglichkeiten der Digitalisierung nach; die Lösung von Smart Energy Link kann virtuelle ZEV bereits heute abbilden.

 

  • Noch einen Schritt weiter gehen die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Sie erweitern den virtuellen ZEV örtlich deutlich. Zusätzlich zu den Anschlussleitungen dürfen LEG das öffentliche Netz des Verteilnetzbetreibers nutzen, müssen jedoch einen Anteil Netzgebühr bezahlen. Angedacht ist, dass sich eine LEG über ein gesamtes Gemeindegebiet erstrecken kann. Wie genau «lokal» definiert wird, bestimmt der Bundesrat.

 

  • Der virtuelle ZEV und die LEG sind für den PV-Ausbau im Bestand wichtige Neuerungen. SEL-VR-Präsident Jürg Grossen spricht von einem «Game Changer». Hierzu gilt es eine weitere Änderung im Gesetz zu erwähnen: Benutzer von vZEV und LEG haben ein Anrecht auf Smartmeter von Seiten der Betreiber der lokalen Verteilnetze. Zudem müssen diese ihre Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen. Für Investor:innen heisst das, dass Kosten für neue Zähler und Kupferkabel entfallen und der Aufbau eines vZEV respektive LEG kostengünstiger wird.

 

  • Das neue Gesetz schreibt eine Minimalvergütung für PV-Strom fest, der ins Netz eingespiesen wird. Wie genau diese Vergütung ausfällt, wird der Bundesrat festlegen. Egal wie hoch – oder tief – dieser Mindestsatz beziffert wird: Investor:innen erhalten eine zusätzliche Investitionssicherheit.

 

  • Die Rückspeisung von Strom aus Speichern wird vom Netzentgelt befreit. Das heisst, dass das Netzentgelt, das beim Laden eines Speichers anfällt, künftig beim Wiedereinspeisen zurückerstattet wird. In diesem Fall funktioniert das Netzentgelt als Vorsteuer; vergleichbar mit dem Prinzip der Mehrwertsteuer.

Das überarbeitete Gesetz beinhaltet auch eine Solarpflicht für Gebäude von mehr als 300 Quadratmetern Grundfläche. Anhand dieses Obligatoriums lässt sich eine zentrale Frage stellen:

Brauchen wir gesetzliche Obligatorien – oder Rahmenbedingungen, die den Zubau attraktiv machen?

Es gibt zwei Ansätze, diese Frage zu beantworten. 

Eine Antwort gibt die aktuelle Entwicklung. Der PV-Zubau auf Gebäuden geht rasant voran; 2022 wurde mit 1083 Megawatt Leistung (Quelle Swissolar) ziemlich genau ein AKW Gösgen zugebaut. Das heisst auch: Die Summe der kleinen Anlagen ist namhaft und trägt wesentlich zum Gelingen der Energiewende bei. Etwa ein Dach mit 300 Quadratmetern Fläche, auf der eine Anlage mit einer Leistung von ungefähr 40 kWp Platz findet.

Die zweite Antwort gibt das neue Energiegesetz. Aus Sicht von Smart Energy Link beinhaltet es relevante Verbesserungen, um Solarenergie weiterhin rentabel (und sogar rentabler) und damit attraktiv für Investor:innen zu machen. Neben der Eigenverbrauchsoptimierung durch intelligentes Steuern erhält man in Zukunft weitere Werkzeuge, um eine PV-Investition abzusichern. Etwa indem der Eigenverbrauchsgrad über lokale Konsumation noch stärker erhöht werden kann. Vorausgesetzt, die Verordnungen zum Gesetz schränken die geschaffenen Möglichkeiten nicht allzu sehr ein.

Wird gegen das neue Energiegesetz kein Referendum ergriffen, tritt dieses vermutlich 2025 in Kraft. Bis dahin erarbeiten Bundesrat und Bundesamt für Energie die entsprechenden Verordnungen.


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