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28. Mai 2024

Ja zu «lokal produzieren, lokal verbrauchen»

Das neue Stromgesetz macht Solarstrom für Immobilienbesitzer:innen und Solarstromproduzent:innen (noch) attraktiver und rentabler. Die wichtigsten Argumente aus SEL-Sicht für ein Ja zum neuen Stromgesetz.

Auf dem Weg zur Energiewende steht ein wichtiger Meilenstein an: Die Abstimmung vom 9. Juni zum revidierten Strom- und Elektrizitätsgesetz stellt die Weichen für eine nachhaltige Stromversorgung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energieziele bis 2050. 

Das neue Stromgesetz beschleunigt den Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Photovoltaik. Es stützt und stärkt dabei vor allem das Prinzip, auf dem das Modell von Smart Energy Link beruht: Strom, der lokal produziert wird, soll möglichst auch lokal verbraucht werden. Wobei die Definition von lokal deutlich ausgeweitet wird – zum Vorteil von PV-Stromproduzent:innen. 

Das sind aus Sicht von SEL die wichtigsten Argumente für ein Ja zum neuen Stromgesetz:

  • Virtuelle ZEV (vZEV) werden erlaubt: Immobilienbesitzer:innen in Nachbarschaften und Quartieren können sich einfacher zusammenschliessen. Je mehr Verbraucher, desto höher der Eigenverbrauchsgrad, desto besser die Rendite. Für den Stromaustausch innerhalb des virtuellen ZEV darf die Anschlussleitung bis zum Verteilnetze genutzt werden. Das ist vor allem in bestehenden Bauten und Quartieren interessant, weil für den ZEV keine neuen Leitungen gezogen werden müssen. Das Gesetz zieht damit den technischen Möglichkeiten der Digitalisierung nach; die Lösung von Smart Energy Link kann virtuelle ZEV bereits heute abbilden. 
  • Einen Schritt weiter gehen die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Sie erweitern den virtuellen ZEV örtlich deutlich. Zusätzlich zu den Anschlussleitungen dürfen LEG das öffentliche Netz des Verteilnetzbetreibers nutzen, müssen jedoch einen Anteil Netzgebühr bezahlen. Angedacht ist, dass sich eine LEG über ein gesamtes Gemeindegebiet erstrecken kann. Wie genau «lokal» definiert wird, ist abhängig vom laufenden Vernehmlassungsprozess. 
     
  • Benutzer von vZEV und LEG haben ein zukünftig Anrecht auf Smartmeter von Seiten der Betreiber der lokalen Verteilnetze. Zudem müssen diese ihre Daten in Echtzeit zur Verfügung stellen. Für Investor:innen heisst das, dass Kosten für neue Zähler und Kupferkabel entfallen und der Aufbau eines vZEV respektive LEG kostengünstiger wird.
     
  • Das neue Gesetz schreibt eine Minimalvergütung für PV-Strom fest, der ins Netz eingespiesen wird. Wie genau diese Vergütung ausfällt, ist abhängig vom laufenden Vernehmlassungsprozess. Egal wie hoch – oder tief – dieser Mindestsatz beziffert wird: Investor:innen erhalten eine zusätzliche Investitionssicherheit.

Der PV-Zubau auf Gebäuden geht rasant voran. 2022 wurde mit 1083 Megawatt Leistung (Quelle Swissolar) ziemlich genau ein AKW Gösgen zugebaut. Für 2023 und 2024 schätzt Swissolar einen Zubau von rund 1500 respektive 1700 Megawatt. Die Zahlen zeigen: Die Summe der kleinen Anlagen trägt wesentlich zum Gelingen der Energiewende bei. 

Mit dem neuen Stromgesetz gibt es zusätzliche Anreize, die den Zubau begünstigen. Aus Sicht von Smart Energy Link beinhaltet es relevante Verbesserungen, um Solarenergie weiterhin rentabel (und sogar rentabler) und damit attraktiv für Investor:innen zu machen. Neben der Eigenverbrauchsoptimierung durch intelligentes Steuern erhält man in Zukunft weitere Werkzeuge, um eine PV-Investition abzusichern: Indem der Eigenverbrauchsgrad über lokale Konsumation erhöht werden kann. 

Wir sagen Ja zur Energiewende, wir sagen Ja zum neuen Stromgesetz. Am 9. Juni abstimmen und die Energiewende beschleunigen. 


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