Die Energiestrategie 2050 legte den Grundstein für die seit 2018 rechtlich möglichen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV). Mit der erneuten Überarbeitung des Energiegesetzes werden voraussichtlich ab 2025 sogenannte virtuelle ZEV erlaubt sowie 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Eigenverbrauchslösungen finden Sie hier.
Ein ZEV ist ein rechtskräftiger Zusammenschluss von mehreren Parteien (Eigentümern, Stockwerkeigentümern und/oder Mietern) in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam Solarstrom verbrauchen. Dieser Solarstrom muss dabei auf demselben oder einem angrenzenden Areal produziert werden. Der ZEV teilt sich einen einzigen Anschluss an das öffentliche Netz, aus dem sie zusätzlichen Strom bezieht oder in das sie überschüssigen Solarstrom einspeist.
Dies führt dazu, dass der Areal- oder Gebäudeeigentümer zum Stromversorger seiner Mieter / Endbenutzer wird. Die Gebäudeverwaltung ist somit für das Management und die Abrechnungen innerhalb des ZEV verantwortlich. Wichtig: Die Stromtarife, zu denen die Mieter / Endbenutzer den Solarstrom im ZEV beziehen, dürfen den Tarif des öffentlichen Netzes nicht überschreiten.
Die gesetzlichen Grundlagen können hier eingesehen werden.
Der gemeinsame Solarstromverbrauch eines ZEV bringt allen Parteien erheblichen Nutzen:
Mit dem virtuellen ZEV werden die Vorgaben für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gelockert. Während beim ZEV nur ein Anschluss an das öffentliche Netz erlaubt ist, an dem der Stromverbrauch gemessen wird, sind bei einem virtuellen ZEV mehrere Anschlüsse erlaubt. Für das Verteilen des produzierten Stroms zwischen den einzelnen Anschlüssen dürfen die Hausanschlussleitungen an das öffentliche Stromnetz verwendet werden. Über den Smart Meter der Elektrizitätswerke (EW) wird der Stromverbrauch der einzelnen Anschlüsse «virtuell» zusammengerechnet und vom EW mit einer einzigen Rechnung an den ZEV verrechnet. Die Anmeldung von virtuellen ZEV wird voraussichtlich ab dem 01.01.2025 möglich sein.
Ähnlich wie bei einem virtuellen ZEV handelt es sich bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) um einen Zusammenschluss von Teilnehmern, die ihren selbst erzeugten Strom lokal vermarkten. Dabei kann jedoch innerhalb einer Gemeinde das öffentliche Netz verwendet werden. Für innerhalb der LEG produzierten und verbrauchten Strom ist der Preis für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes 15 – 30 % tiefer (aktueller und noch nicht definitiver Stand der Verordnung), wodurch sich die Strompreise für die Teilnehmenden verringern. Für das Messen der Stromproduktion sowie des Stromverbrauchs der Teilnehmenden ist der Netzbetreiber via Smart Meter zuständig. Die Abrechnung des Stromverbrauchs an die LEG-Teilnehmer kann auf Wunsch des LEG-Betreibers auch über einen Dienstleister erfolgen.